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Segnung gleichgeschlechtlicher Paare



 

  Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat die seit über zehn Jahren in der EKHN bereits mögliche Segnung von eingetragenen Lebenspartnerschaften aufgewertet.
Die Gottesdienste zur Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren sollen nach dem Willen des Kirchenparlaments mit den traditionellen Trauungen weitgehend gleichgestellt werden.
Als Amtshandlung können Segnungen nun auch in Kirchenbüchern beurkundet werden.
Es soll darüber hinaus weiter beraten werden, ob die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare auch als Trauung bezeichnet werden kann.

Gleichstellung der Segnung ist Teil der  neuen Lebensordnung

Diese Neuerung ist Teil eines Regelwerks, das Gemeinden beispielsweise bei Gottesdiensten, Taufen und Beerdigungen neue Gestaltungsspielräume eröffnet. In der neuen so genannten Lebensordnung werden Gemeinden grundsätzlich aufgefordert, sich stärker mit der aktuellen Lebenswirklichkeit der Menschen zu befassen. So sollen künftig stärker Nichtmitglieder eingeladen werden. Auch für Ausgetretene soll es leichter werden, am Leben in den Gemeinden weiter teilzunehmen. Zudem sollen sich Gemeinden stärker den Musikwünschen von Angehörigen bei Beerdigungen oder Trauungen öffnen. Feiern mit anderen Religionen werden befürwortet.

Beschlossen wurde die neue Lebensordnung nach einer intensiven Debatte und mit überwältigender Mehrheit. Von den 134 Kirchenvertreterinnen und -vertretern der Sonder-Synode in Darmstadt stimmten nur drei dagegen. Zwei enthielten sich bei der Abstimmung. Synodale schlugen vor, den neuen Entwurf bald in den Gemeinden vorzustellen.

 

 

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   Evangelische Kirchengemeinde Gau-Algesheim/Ockenheim